Neue Handgepäckbestimmungen der Europäischen Union
Seit dem 06. November 2006 gelten bei Abflügen aus der Europäischen Union – egal mit welchem Ziel - neue Bestimmungen für das mitgführte Handgepäck. Die wichtigsten Punkte betreffen die Mitnahme von Flüssigkeiten und die maximal zulässige Handgepäckgröße. Längere Wartezeiten bei der Abfertigung sind einzuplanen!
Die Neuregelungen im Einzelnen
1. Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte in ähnlicher Konsistenz (dazu gehören z. B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes und Zahnpasta) dürfen zukünftig nur noch in geringen Mengen in kleinen Einzelbehältnissen mitgenommen werden.
Zugelassen sind Behälter bis 100 ml, die in einem durchsichtigen und widerverschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein. Pro Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt; an der Kontrollstelle muss er zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden.
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babykost), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können auch außerhalb des Beutels mitgenommen werden. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und den Bedarf plausibel begründen, gegebenenfalls durch die Vorlage eines ärztlichen Attests o.ä..
Mäntel und Jacken sind grundsätzlich auf das Röntgenband zu legen.
Achtung: Für Flüge ab Großbritannien gilt noch ein komplettes Verbot für die Mitnahme von jeglichen Flüssigkeiten, ebenso für Flüge nach/von den USA.
2. Sealed-Bag-Verfahren für Spirituosen und Kosmetika aus Duty Free Shops
Duty Free Waren, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und –ort festgehalten sind. Der Beutel muss dabei bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt bleiben.
Für Flüge in die USA gelten derzeit noch gesonderte Vorschriften.
Achtung: Wenn Sie Duty Free Waren (z.B. Parfüm, Spirituosen etc.) in einem außereuropäischen Land kaufen und innerhalb der EU noch einmal umsteigen müssen, dürfen Sie diese Waren nicht wieder mit an Bord nehmen!
3. Die Handgepäckgröße wird auf die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt.
Diese Regelung entspricht der bereits geltenden IATA-Empfehlung und wird am 06.05.2007 rechtsverbindlich.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Pressemitteilungen der Europäischen Union:
Aviation security: the EU acts against new threats from liquid explosives (IP/06/1313, Brüssel, 05.10.2006)
Aviation security: EU acts against liquid explosivesQuestions and answers MEMO/06/363, Brüssel, 05.10.2006
03.04.2007
Keine Mitnahme von Flüssigkeiten auf Flügen nun auch bei Flügen aus Südafrika
Am 2. April hat das Amt für Transport eine Richtlinie für die Mitnahme von Flüssigkeiten, Gels und Sprays ausgestellt um mit den derzeitigen Vorschriften der EU, der USA und einigen anderen Ländern in Einklang zu gelangen. Der genaue Zeitpunk der Implementierung dieser Richtlinie an südafrikanische Flughäfen ist zurzeit nicht bekannt. Die Regelung ist im Grunde ein Verbot der Mitnahme von mehr als 100 ml in Form von Flüssigkeiten, Gels und Sprays. Dies wird auf alle Internationalen Flüge zutreffen die Südafrika verlassen.
01.06.2007
Mit sofortiger Wirkung gilt die Richtlinie für die Mitnahme von Flüssigkeiten, Gels und Sprays auch für internationale Flüge, die Südafrika verlassen.
Selbstverständlich beantwortet auch das NYALA TOURS Team Ihre Fragen gern.
24.07.2008
Vom 26. Juli an gelten in der EU neue Bestimmungen, die behinderten oder älteren Menschen bei Flugreisen die gleichen Bedingungen garantieren sollen wie allen anderen Passagieren. Fluggesellschaften müssen Personen mit eingeschränkter Mobilität vom kommenden Samstag an diverse Dienstleistungen anbieten. Sie sind verpflichtet Rollstühle und Blindenhunde kostenlos zu befördern. Den Flughäfen schreibt die EU vor, den betroffenen Passagieren unentgeltlich beim Check-in und den Sicherheitskontrollen zu helfen, sie zum und vom Flugzeug sowie zur Gepäckausgabe zu befördern. Die Reise von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität muss mindestens 48 Stunden vor Abflug angemeldet werden. Jeder EU-Staat soll eine Stelle einrichten, die für die Durchsetzung der Verordnung zuständig ist. An diese wenden sich die Passagiere auch bei Beschwerden, wenn sie bei den Flughäfen oder den betroffenen Airlines keinen Erfolg haben.
Hier finden Sie die entsprechende Verordnung der EU.
Quelle: Travel One Morning News,249.07.2008

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