Versicherungen - Reiseversicherungen online abschließen
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Reise-Versicherungen
 

Versicherungsschutz auf Reisen ist wichtig!

Verständlicherweise möchte niemand bei der Planung seines Urlaubs daran denken, daß etwas passieren könnte. Und doch ist leider niemand gegen Krankheit, Unfall oder andere Dinge, die einen Urlaub verhindern oder unterbrechen, gefeit.

Darum empfehlen wir jedem Reisenden, auf jeden Fall eine Reise-Rücktrittskostenversicherung sowie eine Reise- Krankenversicherung abzuschließen. Und auch über die Urlaubsgarantie, die eingreift, wenn man bereits im Urlaub ist, sollte jeder nachdenken.

Bitte schreiben Sie uns diesbezüglich unverbindlich an. Alternativ können Sie eine gewünschte Versicherung auch online abschließen - natürlich auch, wenn Sie Ihre Reise nicht bei uns gebucht haben (Bei einer Versicherungsprämie bis zu € 500,-):

Hanse Merkur Buchungsassistent                         Quickbooking
                                                                               (Reise-Rücktrittskostenversicherung und
                                                                                 Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung))

Last Minute-Schutz bei Buchung maximal 14 Tage vor Reiseantritt
Last Minute-Schutz für Flugreisen
                      Last Minute
                                                                                 Reise-Rücktrittskostenversicherung
                                                                                 und Urlaubsgarantie

Erläuterungen zu den Versicherungsarten

Allgemeine Informationen zu den Versicherungen unseres Partners HanseMerkur, wie z.B. einer Notfall-Versicherung, Reise-Krankenversicherung oder einer Reise-Gepäckversicherung finden Sie im Anschluß. Die genauen Versicherungsbedingungen (Welche Schadensfälle werden in welchem Fall abdeckt etc.) finden Sie hier:

Reise-Krankenversicherung der HanseMerkur
Reise-Sachversicherungen der HanseMerkur

Gerade bei Reisen ins Ausland sollten Sie auch über den Abschluß einer Reise-Krankenversicherung nachdenken, selbst wenn Sie innerhalb Europas verreisen. Zwar sind Sie mit einem Auslandskrankenschein Ihrer Krankenkasse auf Reisen innerhalb von Europa grundsätzlich geschützt, doch bekommen Urlauber Behandlungskosten nicht immer voll erstattet. Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Bestimmungen des Gastlandes und ist oft bescheidener als in Deutschland.

Hinzu kommt: Einen Krankenrücktransport zahlt die Kasse nie. Schon allein deshalb lohnt sich der Abschluss der Versicherung.

Achtung: Alle hier aufgeführten Bedingungen entsprechen dem Stand Februar 2008 und sind ohne Gewähr. Es gelten die oben verlinkten Versicherungs- und Vertragsbedingungen der HanseMerkur.

1.) Reise-Rücktrittskostenversicherung
2.) Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
3.) Reise-Krankenversicherung (Auslandsreisen)
4.) Notfall-Versicherung
5.) Reise-Unfallversicherung
6.) Reisegepäck-Versicherung

1.) Reise-Rücktrittskostenversicherung

Bis zur Höhe des versicherten Reisepreises

  • Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
  • Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
    • wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehrt, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.
    • bei Verspätung öffentlicher Nahverkehrsmittel (nicht der Deutschen Bahn AG!!) von über 2 Stunden, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max.  bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.
  • Umbuchung einer Reise (Umbuchungsschutz): Erstattung der Umbuchungskosten bis € 30,- je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt. Dies gilt für die Tarife Premium-, Komfort und Last-Minute-Schutz inkl. Reise-Rücktrittskostenversicherung. Kein Selbstbehalt im Umbuchungsschutz.

Versicherungsschutz bei:

  • Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung oder Tod
  • Jobwechsel,sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Erheblichem Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
  • unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  • Bruch von Prothesen

Selbstbehalt:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- Euro je versicherte Person.

Abschlussfrist:
Abschließbar bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muß der Abschluß spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen. Versicherungsschutz besteht erst nach Zahlung der Prämie.

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2.) Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)

  • Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:
    • Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhlb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
    • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
    • Erstattung der naachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierduch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten
  • Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:
    • Muss eine Reise unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
  • Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:
    • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis max. € 2.500,- und längstens für 10 Tage eienr versicherten Person
    • Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
    • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzlicher Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis max. € 5.000,-
    • Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden entstanden sind.

Versicherte Gründe:

  • Unfall, unerwartete schwerer Erkrankung oder Tod
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Bruch von Prothesen

Selbstbehalt:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- Euro je versicherte Person.

Abschlussfrist:
Abschließbar jederzeit vor Reisebeginn

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3. Reise-Krankenversicherung (bei Auslandsreisen)

Erstattung der Kosten für:

  • Ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • Stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel
  • den Transport  zum nächsterreichbaren Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
  • notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000 Euro
  • schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen im Ausland einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
  • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport
  • Ärztlich verordnete Masagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
  • Überführung und Bestattung im Ausland

Zusätzliche Leistungen

  • Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inaspruchnahme der HanseMerkur einem anderen Leistungsträger eingereich, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus
    • bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld - maximal 14 Tage - in Höhe von € 50,-
    • bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von € 25,-
  • Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit
  • Kein Selbstbehalt.  

Nur für Deutschland

Bei Reisen in Grenzgebiete zur Bundesrepublik Deutschland besteht bis 48 Stunden Aufenthalt Reise-Krankenversicherungsschutz im Ausland für notwendige ambulante und stationäre Behandlung.

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4.) Notfall-Versicherung

Bei Krankheit/Unfall

  • Krankentransport in Deutschland (bis 2.500,- Euro)
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall (bis 5000,- Euro)

Bei stationärem Krankenhausaufenthalt

  • Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch nicht beendet ist. (100%)

Bei Tod

  • Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland  (100%)

Fahrradschutz

  • Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne (bis 75,- Euro)
  • Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrads ( bis 250,- Euro)

Verlust von Reisezahlungsmitteln

  • Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
  • Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person
  • Ggf. Bargeldvorschuss (Darlehen bis 1500,- Euro)

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5.) Reise-Unfallversicherung

Versicherungssumme:

im Todesfall

20.000,- Euro *

im Invaliditätsfall

bis zu 40.000,- Euro

für Bergungskosten

bis zu 5.000,- Euro

für kosmetische Operationskosten

bis zu 5.000,- Euro


Abweichend für Reiseschutz Auto- Bahn- und Busreisen

im Todesfall

15.000,- Euro *

Invalidität

keine Leistung

 

 

 



 

* bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall 5.000, - Euro

6.) Reisegepäck-Versicherung

Versicherungssumme:

für Einzelpersonen

2.000,- Euro

für Familien

4.000,- Euro *

Kein Selbstbehalt.

 


 

Versicherungsschutz:

Ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen GEgenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden durch

  • Strafbare Handlungen Dritter, z.b. Raub und Diebstahl
  • Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam bfand (gilt nicht für Wertsachen)
  • Transportmittelunfälle
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen

Ersetzt die Kosetn der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal € 500,- je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.

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* Definition Familie

Als Familie gelten max. 2 Erwachsene und mind. ein mitreisendes minderjähriges Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) – insgesamt bis zu 5 Personen. Volljährige Kinder sind versichert, solange sie noch in der Ausbildung sind.

** Definition Risikopersonen

  • Versicherte Personen untereinander (max. 4 Personen), die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben.
  • Die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen
    Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger
  • Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen.
  • Tante, Onkel, Neffe und Nichte, sofern das versicherte Ereignis “Tod” eingetreten ist.

Haben mehr als vier Personen (bei Familienprämie mehr als 5 Personen) gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen  Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.

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